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Dr. Harald Wiesendanger

Bahnbrechendes Urteil aus Portugal

Aktualisiert: 1. Mai 2021

Zum Nachlesen für Karlsruher Verfassungsrichter: Ein Berufungsgericht in Lissabon erklärt PCR-Tests für unzuverlässig, eine damit begründete Quarantäne zur Freiheitsberaubung.

Unter Zeugen Coronas für schlaflose Nächte sorgen dürfte ein Urteil aus Portugal – womöglich ein entscheidender juristischer Wendepunkt in der unsäglichen Krise. Ein Berufungsgericht in Lissabon erklärte am 11. November eine Quarantäne, die lediglich auf einem positiven PCR-Testergebnis beruht, zur „Freiheitsberaubung“. Es hob die entsprechende Entscheidung eines Gesundheitsamts als unrechtmäßig auf. Der PCR-Test sei ungeeignet, eine Infektion nachzuweisen. Zu einer medizinischen Diagnose sei im übrigen allein ein Arzt befugt, keine Behörde; er müsse Patienten untersuchen, Symptome feststellen und einordnen. Und kein Arzt, kein Amt, sondern nur ein Gericht dürfe die Freiheit von Bürgern einschränken. (1)


Wie die Urteilsbegründung deutlich macht, befassten sich die portugiesischen Richter eingehend mit den wissenschaftlichen Grundlagen des PCR-Tests. Sie zitieren mehrere aktuelle Studien. Ihre deutschen Kollegen hingegen folgen bislang überwiegend – unkritisch, fahrlässig, pflichtvergessen, voreingenommen, vom Panikvirus mitinfiziert – den Einschätzungen von Gesundheitsbehörden, allen voran des Robert-Koch-Instituts.


Die Lissaboner Entscheidung lässt hoffen, dass auch deutsche Gerichte den Hygieneterror beenden, sobald sie in den längst überfälligen Hauptverfahren endlich den wissenschaftlichen Erkenntnisstand berücksichtigen und Sachverständige zu Wort kommen lassen, die von Leitmedien seit Krisenbeginn ignoriert und herabgewürdigt werden. Wann beenden die Verfassungsrichter in Karlsruhe ihren skandalösen Tiefschlaf? Ein halbes Jahr ist mehr als genug.


Wie nicht anders zu erwarten: Das System schlägt zurück - mit ihrer mutigen Entscheidung handelten sich die beiden Lissabonner Richter prompt Scherereien ein. Wenige Tage später schaltete sich Portugals „Oberster Justizrat“ ein, das Conselho Superior da Magistratura (CSM). Er führt regelmäßige „Inspektionen“ von Gerichten durch. Anschließend stuft er die Richter „ihren Leistungen entsprechend“ ein; dabei vergibt er die Noten sehr gut, gut mit Auszeichnung, gut, ausreichend und mangelhaft. Erhält ein Richter die Note „mangelhaft“, so wird er vom Dienst suspendiert und muss sich einer Überprüfung unterziehen, ob er für seinen Beruf geeignet ist.


Diese Demütigung blüht nun den zwei couragierten Richtern des Berufungsgerichts. Gegen sie hat das CSM nämlich ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Sie seien „weiter gegangen, als sie es hätten tun sollen“ – indem sie eine INHALTLICHE Bewertung abgaben. In der offenen wissenschaftlichen Debatte über die Zuverlässigkeit der verwendeten Tests hätten sie „Partei ergriffen“. Das Plenum des CSM wollte sich am 2. Dezember damit befassen.


Dieser „Oberste Justizrat“ setzt sich wie zusammen? Von seinen 17 Mitgliedern werden zwei vom Staatspräsidenten ernannt, sieben vom Parlament gewählt. Hier endet auch in Portugal die Unabhängigkeit des Rechtswesens.

Applaus dafür spendet das ZDF gebührenfinanziert: Das „Falschurteil“ liefere „eine Steilvorlage für Corona-Verharmloser“.


Doch als sich das CSM am 2. Dezember mit dem heißumstrittenen Corona-Urteil befasste, vermochte es bemerkenswerterweise kein „Falschurteil“ festzustellen. Zwar seien die Lissaboner Berufungsrichter in „einige überflüssige Exzesse verfallen“, sie hätten sich zu „unnötigen Übertreibungen“ hinreißen lassen, die "im aktuellen Kontext wahrscheinlich zu Kontroversen führen werden". Doch seien ihnen keine Fehler „von disziplinarischer Relevanz“ unterlaufen, so verlautbarte das CSM in einer Pressemitteilung. Folglich müssen die beiden Richter "keine Konsequenzen" befürchten. Vielmehr mochte das CSM "das Vertrauen ausdrücken, dass die Richter weiterhin unabhängig und in Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Gesetz urteilen werden." Ja, weiterhin.

Harald Wiesendanger


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