Für Sachsens Sozialministerin „im Einzelfall nötig“: Quarantäne-Verweigerer sollen in die Psychiatrie!
aktualisiert: 15.1.2021.
Du willst dich nicht vor einem Virus fürchten, von dem immer mehr Wissenschaftler und Ärzte feststellen, dass er nicht ansteckender, nicht pathogener, nicht tödlicher ist als Influenza oder Herpes? Dass ein PCR-Test an dir diagnostisch unbrauchbar ist, weißt du ebenso wie dessen Erfinder? Du siehst nicht ein, dass du im Infektionsfall deine Mitmenschen eher gefährdest, als wenn du eine saisonale Grippe durchmachst? Du lässt dich folglich nicht wochenlang in deinem Zuhause einsperren? Du lässt dir nicht Kontakte mit Freunden verbieten? Dann blüht dir – bitte festhalten, Kotzbeutel besorgen, zur Infarktprophylaxe erst mal Entspannungsübungen machen -: eine Zwangseinweisung in die Psychiatrie.
Genau dies hält Sachsens Sozialministerin Petra Köpping (SPD) „im Einzelfall“ für erforderlich, wie sie am 10. April erklärte. Wer in Sachsen in Quarantäne muss und sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass er in die Psychiatrie verschleppt, dort mindestens zwei Wochen festgehalten und gegebenenfalls „ruhiggestellt“ wird, bewacht von Polizei. Dazu hat das Bundesland Sachsen bereits in den psychiatrischen Kliniken Altscherbitz, Arnsdorf, Großscheidwitz und Rodewisch insgesamt 22 Zimmer freiräumen lassen. Denn es sei „für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, dass die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter halten“, zitiert der Sender MDR die Sozialministerin. „Falls es im Einzelfall dazu kommen sollte, dass sich Menschen den Anordnungen widersetzen, ist es aber notwendig, die von den Gesundheitsämtern angeordneten Maßnahmen mit Zwang durchzusetzen. Dazu ist es möglich, diese Menschen mit einem richterlichen Beschluss in einem geschlossenen Teil eines Krankenhauses unterzubringen.“
Jawohl, ein solches Vorgehen erlaubt Paragraph 30 des Infektionsschutzgesetzes: Wer Anordnungen nicht nachkomme oder bei wem aufgrund bisherigen Verhaltens davon auszugehen sei, dass er ihnen nicht nachkommen werde, der sei „zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern“. Dort muss er gegebenenfalls „die Maßnahmen zu dulden, die der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs der Einrichtung oder der Sicherung des Unterbringungszwecks dienen“ – notfalls also auch Zwangsfixierungen und Ruhigstellung mit Psychopharmaka. Warum nicht auch Elektroschocks? In der „modernen“ Psychiatrie feiert die Elektrokonvulsionstherapie, die viele Menschen erst dank des Kinofilms „Einer flog über das Kuckucksnest“ kennenlernten, seit kurzem eine Wiederauferstehung.
Derart Weggesperrte macht das Behördendeutsch des Infektionsschutzgesetzes zu „Abgesonderten“ und „Ausscheidern“ (§ 30 Abschnitt 1-3). Damit assoziiert man eher Fäkalien als Menschen. Will der Rechtsstaat damit subtil andeuten, dass er Quarantäne-Verweigerer für ein Stück Sch … hält?
Und was lernt ein „Abgesonderter“ aus so einer „Ausscheidung“? Wer sich der Freiheitsberaubung durch eine verrückt gewordene Hygienediktatur widersetzt, der ist: verrückt.
Die psychiatrische Internierung von „Uneinsichtigen“ und Gehorsamsverweigerern hat Tradition. Ihrer pseudowissenschaftlichen Diagnostik wegen eignet sich die Psychiatrie seit jeher vortrefflich dazu, sich politisch missbrauchen zu lassen. Totalitäre Regimes bedienen sich mit Vorliebe ihrer Schubläden und Behandlungsmethoden, um Abweichler, sobald sie allzu aufsässig und gefährlich werden, für verrückt zu erklären, einzusperren, notfalls unter Psychodrogen zu setzen - und zu brechen. So erging es dem russischen Schriftsteller Wladimir Bukowski. Ab 1963 saß er zwölf Jahre in psychiatrischen Anstalten ein, nachdem er eben diese Form von Staatsterror gegenüber Andersdenkenden beharrlich angeprangert hatte. Das gleiche Schicksal ereilte die renitente Dichterin Natalia Gorbanewskaja: Über zwei Jahre lang wurde sie wegen einer „träge anwachsenden Schizophrenie“ zwangsbehandelt, nachdem sie sich aus Protest gegen die Niederschlagung des Prager Frühlings im August 1968 auf den Roten Platz gesetzt und ein Schild hochgehalten hatte: „Für unsere und eure Freiheit!“Ähnliches widerfuhr dem Mediziner Ilmi Umerov, dem stellvertretenden Chef der Medschlis, des inoffiziellen Parlaments der Krim-Tataren: Nach Putins Annektion der Schwarzmeerhalbinsel wurde Umerov, um seinen Geisteszustand zu „evaluieren“, in die Psychiatrie eingewiesen, wie viele weitere Gegner des Moskauer Raubzugs, und dort anderthalb Jahre lag festgehalten. Auch das Dritte Reich sowie die ehemalige DDR „sonderten“ Regimekritiker in die Psychiatrie „ab“, die Volksrepublik China tut es bis heute. Welches andere Teilgebiet der Medizin ließe sich ebenso mühelos zweckentfremden?
Zwar stoppte schließlich Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer persönlich das Vorhaben seiner Sozialministerin. Doch im Januar 2021 erlebte Köppings Anleihe bei sozialistischen Diktaturen eine Neuauflage. Da sickerten Pläne der sächsischen Landesregierung durch, Menschen künftig in eine Haftanstalt wegzuschließen, falls sie sich nach einem positiven Corona-Test nicht freiwillig in Isolation begeben. Zu diesem Zweck soll eine Einrichtung zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Dresden, die 2017 für 30 Millionen Euro errichtet worden war, zum Corona-Knast umgebaut werden. Im Ernst: Widerspenstige Quarantäne-Brecher, denen eine diagnostisch wertlose PCR-Prozedur höchstwahrscheinlich zu Unrecht eine Infektionsgefahr unterstellt, gehören in eine Hochsicherheitsanlage, hinter meterhohen, mit Stacheldraht gesicherten Zäunen von der Polizei bewacht? Das sächsische Sozialministerium bestätigte auf Nachfrage, es werde „ein Unterbringungsobjekt ertüchtigt“.
Gedenken wir der Worte der Heidelberger Rechtsanwältin Beate Bahner, die im April 2020 vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen die totalitären Corona-Verordnungen scheiterte: „Unser Rechtsstaat ist soeben gestorben – und wir dürfen ihn noch nicht einmal gemeinsam beerdigen“, denn es herrscht ja Versammlungsverbot.
Harald Wiesendanger
Anmerkungen
Die „Absonderungen“ der sächsischen Sozialministerin zum Nachlesen:
Das neugefasste Infektionsschutzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html
Foto Petra Köpping: © Sandro Halank, CC-BY-SA 3.0, Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 Unported
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