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Dr. Harald Wiesendanger

Zur Sicherheit 50 Meter Abstand? Womöglich zuwenig!

Aktualisiert: 1. Mai 2021

239 Wissenschaftler aus 32 Ländern warnen: Die geltenden Corona-Verordnungen sind viel zu unvorsichtig. Na denn.


Drastisch verschärfen müssen politisch Verantwortliche ganz dringend die bisherigen Corona-Verordnungen. Nicht einmal 50 Meter Sicherheitsabstand könnten ausreichen.

Das jedenfalls ergibt sich aus einem dringenden Appell, den 239 Forscher aus 32 Ländern an die Weltgesundheitsorganisation richten. In einem gemeinsamen Beitrag in der angesehenen Fachzeitschrift Clinical Infectious Diseases (1) fordern sie die WHO dazu auf, die derzeitige Einschätzung, wie sich das Pandemievirus überträgt, schleunigst zu überdenken.


Das Großaufgebot von Experten vertritt verschiedene Fachbereiche von Wissenschaft und Technik; zu ihnen zählen Virologen, Aerosol-Physiker, Strömungsdynamiker, Epidemiologen, Mediziner und Gebäudetechniker. Sie warnen: Die Viren, die Infizierte beim Atmen und Sprechen ausstoßen, überwinden auf dem Luftweg weitaus größere Distanzen als die 1 bis 2 Meter, die Gesundheitsbehörden momentan als Sicherheitsabstand empfehlen.

Schon bei gewöhnlichen Luftbewegungen in Innenräumen könnte ein virenlastiges Tröpfchen von 5 Mikrometern Größe umherschwebend Entfernungen von über zehn Metern zurücklegen, ehe es zu Boden sinkt, so erklärt die Hauptautorin Lidia Morawska vom International Air Quality and Health Laboratory an der Queensland University of Technology in Brisbane/Australien.


Unter anderem verweist die Wissenschaftlergruppe auf einen Fall, über den chinesische Epidemiologen im April 2020 berichteten. (2) In einem Restaurant in der Stadt Guangzhou aßen anlässlich des chinesischen Frühjahrsfests drei Familien an benachbarten Tischen. Alle befanden sich im Luftstrom einer Klimaanlage. Am mittleren Tisch saß der infizierte „Index-Patient“. Er steckte nicht nur die Personen an, mit denen er zusammensaß, sondern auch mehrere Personen an Nachbartischen. Offenbar hatte sich das Virus aerogen übertragen.


Schon bei SARS-CoV-1, das 2002/3 für kurze Zeit weltweit grassierte, hatten sich Hinweise auf Infektionen über längere Strecken ergeben. Damals war es in mehreren Gebäuden eines Wohnkomplexes namens „Amoy Gardens“ in Hongkong zu einem Cluster von 187 SARS-Erkrankungen gekommen, den die Forscher auf eine virusbeladenen Luftfahne („plume“) zurückführten. Die Viren könnten dabei eine Distanz von 60 (!) Metern überwunden haben. (3)

Um Himmels willen! Was nun?


Sofern weiterhin die Devise gilt: „Lasst uns gut aufeinander aufpassen, koste es, was es wolle“, stehen nun unverzüglich mindestens die folgenden Vorsichtsmaßnahmen an, die einem durchsetzungsstarken Zupacker wie Markus Söder endgültig die Kanzlerschaft sichern dürften:

1. Auf Verkaufsflächen unter 60 Quadratmetern darf sich ab sofort nur noch die Verkäuferin aufhalten.

2. Die albernen Plexiglas-Trennscheiben, die Angestellte im Einzelhandel vor den Killerkeimen aus den Mäulern ihrer Kunden bewahren sollen, werden abgebaut: Sie wiegen das Personal in einem trügerischen Gefühl von Sicherheit.

3. Busse, deren Innenraum kürzer als 60 Meter ist, darf ab sofort nur noch der Fahrer betreten.

4. Der Zutritt zu Eisenbahnwaggons und U-Bahnen wird gesperrt, sobald der erste Fahrgast Platz genommen hat.

5. In Wohnungen, Supermärkten und Gaststätten, in Hörsälen, Hotelfluren und Spielhallen dürfen sich zwei und mehr Menschen nur noch dann zur selben Zeit aufhalten, solange sie mindestens eine halbe Gehminute voneinander entfernt sind.

6. Im Großraumbüro arbeitet jetzt nur noch der Boss.

7. Auf Kreuzfahrtschiffen kriegt jeder Passagier künftig sein eigenes Deck.

8. Treppenhäuser dürfen ab sofort von nicht mehr als einer Person gleichzeitig benutzt werden. Bewegungsmelder warnen Mitmieter.

9. Bei jeglicher Art von Zusammenkünften in geschlossenen Räumen, einschließlich des Deutschen Bundestags und des Kabinettssaals, ist künftig ein Sicherheitsabstand von mindestens 60 Metern einzuhalten.

10. Ärzte dürfen Patienten nur noch aus mindestens 60 Metern Abstand untersuchen, behandeln und operieren.

11. Pflegebedürftige sind ab sofort mittels 60 Meter langer Vorrichtungen zu füttern, zu waschen, an- und auszuziehen, zu baden und der Toilette zuzuführen.

12. Chöre dürfen weiterhin proben, aber nur mit geschlossenem Mund.

13. Klassenzimmer, die keine Entfernung von mindestens 60 Metern zwischen Lehrer und Schüler ermöglichen, sind bis auf weiteres zu versiegeln. Auf größeren Flächen ist Präsenzunterricht so zu gestalten, dass sich keine zwei Schüler zur selben Zeit darin aufhalten.

14. Das Abhalten von Gottesdiensten ist weiterhin zulässig, sofern jede Bankreihe von nicht mehr als einem Gläubigen besetzt wird. Die Bankreihen sind um mindestens 60 Meter auseinanderzurücken.

15. Dank einer „Safe-Distance“-App und Thermosensoren schlägt das Smartphone Alarm, sobald es ein potentieller Virenträger mit verdächtig erhöhter Körpertemperatur wagt, sich auf 59 bis null Meter zu nähern.

Sollten wir außerdem noch konsequenter Gesichtsmasken tragen? Alltagsmasken aus Stoff schützen allenfalls Andere ein bisschen, indem sie den Atemstrom verlangsamen und den Auswurf von Speicheltröpfchen verringern. Doch selbst Geschirrtücher und Staubsaugerbeutel filtern ausgeatmete Aerosole besser als Schals und Tücher aus Baumwolle oder Leinen. Aber nicht einmal ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz hält garantiert, was er verspricht. (4) Die üblichen Maskentypen sieben Partikel bis zu einer Größe von 0,6 Mikrometern aus der Luft. Winzlinge unterhalb dieser Grenze sind harmlos? Leider kommen Coronaviren noch weitaus kleiner daher: 60 bis 160 Nanometer entsprechen 0,06 bis 0,16 Mikrometern. Ebensogut könnte ein Heuschnupfler versuchen, Pollen auszusperren, indem er Fenster mit Maschendrahtzaun abdichtet.


Wie dünn die Datenbasis ist, auf die sich behördlicher Maskenzwang stützt, verdeutlicht eine soeben veröffentlichte Metaanalyse von Wissenschaftlern der Universität London. (5) Sie werteten 21 Untersuchungen zur Schutzwirkung von Gesichtsmasken aus, darunter elf randomisierte, kontrollierte Studien. „Die Erkenntnisse daraus sind nicht eindeutig“, so fasst die Forschergruppe zusammen. „Wenn aber die Beweise für Sicherheit und Wirksamkeit fehlen, oder schlimmer noch, wenn es Beweise für Unsicherheit und Ineffektivität gibt, dann ist es unsere Aufgabe, uns selbst und andere zu informieren - und nicht in unethische, ungesetzliche oder verfassungswidrige Anordnungen einzuwilligen, die unsere Gesundheit und körperliche Souveränität verletzen.“


Gibt es einen Ausweg? KLARTEXT kennt einen: Stellt alle Tassen zurück in den Schrank – und hört endlich auf, Infektion und Erkrankung zu verwechseln. Helft Angehörigen von Risiko- und Panikgruppen, sich selbst maximal zu schützen, soweit sie das wollen. Und erspart dem Rest unverhältnismäßige, verfassungswidrige Schikanen.


Harald Wiesendanger

Anmerkungen

(1) Lidia Morawska: „It is Time to Address Airborne Transmission of COVID-19“, Clinical Infectious Diseases, 6. Juli 2020, https://doi.org/10.1093/cid/ciaa939, https://academic.oup.com/cid/article/doi/10.1093/cid/ciaa939/5867798


(2) Yuguo Li u.a.: „Evidence for probable aerosol transmission of SARS-CoV-2 in a poorly ventilated restaurant“, medRxiv – Preprint, 2020; DOI: 10.1101/2020.04.16.20067728, https://www.medrxiv.org/content/10.1101/2020.04.16.20067728v1


(3) T.S. Ignatius u.a.: „Evidence of Airborne Transmission of the Severe Acute Respiratory Syndrome Virus“, New England Journal of Medicine 350/2004, S. 1731-1739; DOI: 10.1056/NEJMoa032867, https://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJMoa032867


(4) Anna Davies u.a.: „Testing the Efficiency of Homemade Masks: Would They Protect in an Influenza Pandemic?“, Disaster Medicine Public Health Prep. 7 (4) 2013, S. 413-418, doi: 10.1017/dmp.2013.43, https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7108646/


(5) Olga Perski u.a.: „Face masks to prevent community transmission of viral respiratory infections: A rapid evidence review using Bayesian analysis“, Preprint, Qeios, 1.5.2020, https://www.qeios.com/read/1SC5L4


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